Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Worbud Gartengestaltung
Inhaber: Marcin Worsztan
Brüningstraße 51
69242 Mühlhausen
Telefon: 0160 7204834
E-Mail: Galaworbud@gmx.de
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Worbud Gartengestaltung, Inhaber Marcin Worsztan, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden über Leistungen im Garten- und Landschaftsbau.
- Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Gartengestaltung, Pflasterarbeiten, Terrassenbau, Rasenarbeiten, Einfassungen, Erdarbeiten und weitere vereinbarte Arbeiten im Außenbereich.
- Abweichende Vereinbarungen gelten, wenn sie ausdrücklich zwischen Auftragnehmer und Kunde vereinbart wurden.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
- Angebote werden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, der Besichtigung vor Ort und der vereinbarten Leistungen erstellt.
- Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind Angebote 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder beide Parteien auf andere Weise wirksam einen Auftrag vereinbaren.
- Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das angenommene Angebot und gegebenenfalls ergänzende schriftliche Vereinbarungen.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung werden zwischen den Parteien abgestimmt.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
- Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen aus.
- Materialien, Mengen, Abmessungen, Ausführungsarten und Oberflächen werden im Angebot oder in ergänzenden Vereinbarungen festgelegt.
- Naturmaterialien wie Naturstein, Kies oder Pflanzen können in Farbe, Struktur, Form und Beschaffenheit natürliche Abweichungen aufweisen.
- Visualisierungen, Skizzen und Planungsvorschläge dienen der Veranschaulichung. Verbindlich sind die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale.
- Abweichungen sind zulässig, soweit sie gesetzlich erlaubt sind und den vereinbarten Leistungsumfang sowie die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigen.
§ 4 Preise und Umsatzsteuer
- Es gelten die im angenommenen Angebot vereinbarten Preise.
- Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich vereinbarte Preise als Gesamtpreise für die beschriebenen Leistungen.
- Worbud Gartengestaltung wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
- Nicht im Angebot enthaltene Leistungen, zusätzliche Materialien oder nachträglich beauftragte Arbeiten werden gesondert berechnet, sofern die Parteien dies vereinbaren.
§ 5 Zusatz- und Änderungsarbeiten
- Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.
- Der Auftragnehmer informiert den Kunden, soweit erkennbar, über zusätzliche Kosten und mögliche Auswirkungen auf den Ausführungszeitraum.
- Zusatzarbeiten werden nur im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung ausgeführt, soweit nicht eine gesetzliche Ausnahme greift.
- Ergibt sich während der Arbeiten Änderungsbedarf, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen und gegebenenfalls eine Anpassung der Vergütung ab.
§ 6 Bodenverhältnisse und unvorhersehbare Umstände
- Bei Erd- und Gartenbauarbeiten können sich nach Beginn der Arbeiten Umstände zeigen, die bei einer vorherigen Besichtigung nicht oder nicht sicher erkennbar waren.
- Hierzu können beispielsweise unerwartete Leitungen, größere Steine, nicht tragfähiger Boden, hoher Wasseranfall, Altlasten oder nicht dokumentierte bauliche Anlagen gehören.
- Werden solche Umstände festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Kunden, soweit dies möglich und zumutbar ist, und stimmt notwendige zusätzliche Arbeiten mit ihm ab.
- Zusätzliche Leistungen und Kosten werden nicht allein aufgrund des Auftretens unvorhersehbarer Umstände automatisch geschuldet. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Informationen zur Verfügung.
- Der Kunde informiert den Auftragnehmer über bekannte Leitungen, Bewässerungsanlagen, Kabel, Drainagen, bauliche Anlagen und sonstige Hindernisse im Arbeitsbereich.
- Soweit vereinbart, ermöglicht der Kunde den Zugang zum Grundstück und stellt notwendige Zufahrts- und Arbeitsbereiche zur Verfügung.
- Der Kunde sorgt für erforderliche Genehmigungen, soweit diese nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften in seinen Verantwortungsbereich fallen.
- Der Auftragnehmer weist den Kunden auf erkennbare Hindernisse hin, soweit diese die Durchführung der Arbeiten beeinträchtigen.
§ 8 Termine und Ausführungsfristen
- Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Bei Arbeiten im Außenbereich können Witterung, Frost, starke Niederschläge, Bodenverhältnisse, Lieferengpässe oder andere nicht vorhersehbare Umstände den Ablauf beeinflussen.
- Sollte sich eine Ausführung aus solchen Gründen voraussichtlich verzögern, informiert der Auftragnehmer den Kunden und stimmt einen angepassten Ablauf ab.
- Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Verzögerungen bleiben unberührt.
§ 9 Abschlags- und Schlusszahlungen
- Die Vergütung ist entsprechend den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu entrichten.
- Soweit Abschlagszahlungen vereinbart sind, können diese für nachgewiesene, vertragsgemäß erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.
- Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen beziehungsweise entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen gestellt.
- Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Abnahme
- Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Nach Fertigstellung kann der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern.
- Etwaige Mängel sollten möglichst konkret benannt und dokumentiert werden.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, zu Mängelrechten und zu den Folgen einer Abnahme bleiben unberührt.
§ 11 Mängelrechte und Gewährleistung
- Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde sollte erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
- Der Auftragnehmer erhält, soweit gesetzlich vorgesehen, Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.
- Gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben unberührt.
- Für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, Eingriffe Dritter oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 12 Pflanzen, Rasen und natürliche Entwicklung
- Pflanzen und Rasen sind lebende Naturprodukte, deren Entwicklung von Faktoren wie Witterung, Bodenbeschaffenheit, Wasserzufuhr, Pflege und Standort abhängt.
- Der Auftragnehmer informiert den Kunden bei Bedarf über vereinbarte Pflegehinweise.
- Ein bestimmter Anwuchs- oder Entwicklungserfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
- Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Allein der Umstand, dass Pflanzen oder Rasen Pflege benötigen oder sich naturbedingt unterschiedlich entwickeln, schließt diese Rechte nicht aus.
§ 13 Kündigung und Beendigung des Auftrags
- Für Kündigungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.
- Soweit der Kunde einen Werkvertrag kündigt, richten sich die Rechtsfolgen insbesondere nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Bereits erbrachte Leistungen und gesetzlich geschuldete Vergütungsansprüche werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen abgerechnet.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.
§ 14 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.
- Eine Haftung für sonstige Schäden kann nur im gesetzlich zulässigen Umfang begrenzt werden.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung bei Pflichtverletzungen und zur Beweislast bleiben unberührt.
§ 15 Verbraucherwiderruf
Verbrauchern können bei bestimmten Verträgen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen, gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.
Ob ein Widerrufsrecht besteht und welche Informationspflichten gelten, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Vertrags.
Soweit erforderlich, stellt der Auftragnehmer dem Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von Worbud Gartengestaltung.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
- Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.